Büro für Leichte Sprache Köln
Ab Mitte 2025: Digitale Barrierefreiheit für Webseiten wird Pflicht
Wenn Sie also zum Beispiel einen Online-Handel betreiben, auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung stellen oder Terminbuchungen ermöglichen, dann sollten diese elektronischen Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein.
Barrierefreie Zugänglichkeit bedeutet, dass Ihre Webseite auch von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Dafür brauchen Sie unter anderem leicht verständliche Inhalte, eine sinnvolle Gliederung und ein gutes Design. Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite mit assistierender Technologie wie einem Screenreader kompatibel ist.
Einzelheiten finden Sie im EU-weiten
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG),
- in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Landes NRW,
- der BITV 2.0
- oder der DIN EN 301 549.
Das ist wichtig:
Kleinstunternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, wenn das Unternehmen:
• weniger als 10 Personen beschäftigt und
• einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt
oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.
Für Unternehmen, die Produkte online verkaufen, gilt diese Ausnahme nicht.Digitale Barrierefreiheit hilft im Übrigen nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen.
Sie machen damit Ihre Webseite für alle Menschen besser nutzbar!
Das Büro für Leichte Sprache Köln informiert Sie gerne über Barrierefreiheit und Inklusion.
Wir bieten u.a.:
• die Übertragung schwerer Texte in Leichte Sprache und Einfache Sprache
• die Erstellung barrierefreier Inhalte für Internetseiten
• Workshops zum Erlernen der Leichten und Einfachen Sprache
• Beratung zur Barrierefreiheit und InklusionKontaktieren Sie uns: Kontakt
Und besuchen Sie unsere Internetseite in Leichter Sprache