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Alle Menschen haben ein Recht auf Informationen und sollen sich diese Informationen selbständig beschaffen können – dieser Gedanke ist nicht nur Teil unseres Grundgesetzes, sondern auch die Basis des Konzepts „Leichte Sprache“.
Für viele Menschen ist es schwierig, Informationen zu verstehen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Behördenschreiben: Auch Dinge des täglichen Lebens wie das Lesen eines Busfahrplans oder der Speisekarte im Restaurant bereiten manchen Menschen Probleme. Deshalb gibt es die sogenannte Leichte Sprache, eine besonders einfache sprachliche Ausdrucksform, die es z. B. Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und Senioren, aber auch Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, ermöglicht, Informationen ohne fremde Hilfe zu verstehen. Leichte Sprache leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
Leichte Sprache – das bedeutet konkret: Einfache Wörter, kurze Sätze, eine große Schrift, Bilder zur sinnbildlichen Illustration und die Prüfung jeder Veröffentlichung durch die Zielgruppe, um nur einige der vielfältigen Regeln aufzuzählen. Diese reichen von der Wort- über die Satzebene bis hin zur grafischen Aufbereitung der Publikationen. Ein eigens erstelltes Regelwerk, das sich an der BITV 2.0, den Regeln von Inclusion Europe und den Europäischen Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen für Menschen mit geistigen Behinderungen orientiert, entwickeln wir dabei ständig weiter.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem WDR und unserem Büro einen Informationsfilm über Leichte Sprache produziert. Sie können ihn hier anschauen.
Dieser Text sieht z. B. in Leichter Sprache so aus:
Viele Texte und Infos sind in schwerer Sprache.
Viele Menschen können die Texte nicht verstehen.
Es gibt deshalb Leichte Sprache.
So kann jeder die Infos verstehen.
Leichte Sprache benutzt einfache Worte.
Die Sätze sind kurz.
Bilder erklären den Text.
Jeder kann deshalb Leichte Sprache verstehen.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen mit Problemen beim Lesen.
Oder Menschen aus dem Ausland.
Leichte Sprache ist eine relativ junge Entwicklung in der Geschichte der Kommunikation. Vor rund 40 Jahren gründeten Menschen mit und ohne Behinderungen in den USA den ersten Verein für Leichte Sprache mit dem Namen „People First“. Auch in Schweden gibt es seit etwa 40 Jahren Leichte Sprache, Vorreiter war hier das Zentrum für Leichte Sprache „Centrum för Lättläst“. Weitere Länder wie Finnland (vor etwa 30 Jahren), die Niederlande (vor etwa 20 Jahren), und Großbritannien (vor etwa 20 Jahren) folgten. In Deutschland verfestigte sich das Konzept der Leichten Sprache in den 1990er Jahren. Das erste Buch in Leichter Sprache mit dem Titel „Wir vertreten uns selbst“ erschien 1995 und war ein Handbuch zum Aufbau von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Jahr 1998 veröffentlichte der Verein Inclusion Europe die ersten deutschen Regeln für Leichte Sprache. Noch heute wird das vom Verein entwickelte, allgemein bekannte blaue Zeichen für Leichte Sprache genutzt. Nur Publikationen, die die Regeln von Inclusion Europe anwenden, dürfen dieses Logo tragen.
Seit einigen Jahren gibt es nun auch die ersten Büros für Leichte Sprache in Deutschland. Mit dem 2008 in Kraft getretenen „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ gewann das Thema erneut an Fahrt. Die von 20 Staaten unterzeichnete Vereinbarung setzt sich für mehr Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Inklusion ein, so auch für mehr Leichte Sprache. In Deutschland sind durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Informationen ebenfalls in Leichter Sprache anzubieten. Die Regeln, die in der BITV 2.0 genannt werden, sind allerdings nur sehr allgemein.
Auch im Bereich der Unternehmenskommunikation wird das Problem der barrierefreien Information und Ansprache zunehmend ernst genommen. Auch hier kommt der Leichten Sprache, besonders aber der Einfachen Sprache, die zwischen Alltagskommunikation und Leichter Sprache angesiedelt ist, eine immer größere Bedeutung zu.
Texte lesen und verstehen: Was vielen Menschen leicht fällt, stellt für manche – z. B. Menschen mit geistigen Behinderungen oder mit Lernschwierigkeiten – eine Herausforderung dar. Am 3. Mai 2008 ist im Rahmen der Chancengleichheit das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich 20 Staaten zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und zu mehr Inklusion.
Die Vereinbarung schließt den Bereich Kommunikation ein und fordert unter anderem eine „in einfache Sprache übersetzte“, alternative Form der Kommunikation sowie eine „leicht zugängliche Informations- und Kommunikationstechnologie“.
Die Umsetzung der Vereinbarung ist in Deutschland in einem nationalen Aktionsplan verankert. Darüber hinaus wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002 um die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“, kurz „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“, ergänzt. Die BITV 2.0 schreibt den barrierefreien Zugang zu allen Internetangeboten von Bundesbehörden vor. Deshalb werden Erklärungen zu den Webseiten der Behörden nun unter anderem in Leichter Sprache angeboten.
Die Alltagskommunikation außerhalb des Internets kommt hier allerdings in abgeleiteter Form vor. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung bezieht sich zunächst auf Texte im Netz. Zunehmend werden aber auch Informationen außerhalb des Internets in Leichte bzw. Einfache Sprache übertragen.